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Wildes Campen zulässig?
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THEMA: Wildes Campen zulässig?

Wildes Campen zulässig? 1 Jahr, 5 Monate her #258

Hi liebes Forum,
ich bin immer wieder mit meinem Wohnwagen (Eriba Troll) immer wieder in den Bergen unterwegs und übernachte dort auf öffentlichen Parkplätzen. Allerdings wird es immer schwieriger. Vorallem im Karwendel gibt es immer mehr Schilder, dass die Parkplätze in der Nacht geräumt werden müssen. Kein Wunder, manche Übernachtungsgäste verhalten sich dermaßen dämlich, dass man es den Anwohnern nicht übel nehmen kann, dass sie zu diesem letzten Schritt greifen. Egal, es gibt immer noch einige Plätze wo man stehen kann. Vor 2 Wochen bin ich jetzt allerdings von der Polizei aufgefordert worden, dass ich mit Sack und Pack verschwinde. Meine Frage: Ist das rechtens. Kein Mensch kann doch wissen, ob ich tatsächlich vorhabe auf dem Parkplatz zu schlafen oder nicht.
Freu mich auf eure Antwort!

Aw: Wildes Campen zulässig? 1 Jahr, 5 Monate her #259

  • Peter
  • OFFLINE
  • Beiträge: 5
Hi Shangrila,

das ist ein heikles Thema, dass sich rechtlich aus meiner Sicht eigentlich sehr einfach beantworten lässt. Du darfst grundsätzlich überall übernachten, wo es nicht explicit verboten ist. In anderen Worten: Zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit, darf der Fahrer auf gekennzeichneten Plätzen seinem verdienten Schlummer nachgehen. Anders sieht es aus, wenn du zu Campen beginnst – und hier ist der Übergang ein fließender. Ist Kochen im Wohnwagen schon campen? Wer seine Campingstühle vor seinen Wohnwagen stellt, der erfüllt ganz klar den Tatbestand des Campens. Hier kann man nicht mehr von der Erlangung der Fahrtüchtigkeit sprechen. Mit dem Wohnwagen hast du ganz klar einen Nachteil. Nicht rechtlich gesehen sondern hinsichtlich der Wahrnehmung seitens anderer Parkplatz-Besucher. Schon der Tatbestand des Stützen-Herunterkurbelns geht in Richtung Camping. Hier hat ein Wohnmobil ganz klar Vorteile. Hier weiß eigentlich niemand, ob die tatsächlich jemand im Fahrzeug ist, wenn alle Fenster verdunkelt sind.

Aw: Wildes Campen zulässig? 1 Jahr, 5 Monate her #260

Hi Ihr beiden,
jetzt muss ich mich auch einmal zu Wort melden. Ich bin besagter Karwendel-Bewohner. Seit die Mauer weg ist, ist es an manchen Tagen der Horror. Mir ist völlig klar, dass Bergliebhaber aus den neuen Bundesländern die Berge lange vermisst haben und ich freue mich auch darüber, dass unsere Mitbürger zu uns und wir in die neuen Bundesländer fahren dürfen. Eines ist jedoch nicht von der Hand zu weisen. Seit die Mauer offen ist, hat sich bei uns die Brisanz des Themas "Wildcampen" extrem gesteigert. Es find damit an, dass unsere Mitbürger aus dem Osten anscheinen gewohnt sind, am Abend in der Nähe der Parkplätze Feuer anzuzünden. Im Gebirgsbach wäscht man sich mit Seife und Shampoo und die Notdurft wird möglichst nah in der Nähe des Parkplatzes verrichtet. Wir haben einen Spielplatz in der Nähe des Haupt-Parkplatztes in Scharnitz. Das ist wirklich toll, wenn deine Kinder mit Menschen-Exkrementen - im besten Fall nur an den Schuhen - vom Spielen zurückkommen. Ganz ehrlich - so was gab es vor dem Mauerfall einfach nicht. Vielleicht liegt es nur an der Masse - oder vielleicht auch an den anderen Gewohnheiten. Uns jedenfalls reichts!
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