Feedback

Wildcamper Glossar

Es sind 311 Einträge im Lexikon.
Nach Lexikon-Einträgen suchen (Nur normale Begriffe sind erlaubt)
Beginnt mit Enthält Exakter Begriff Klingt wie
Alle | A | B | C | D | E | F | G | H | I | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | Z
Seite:  1 2 Nächste »

G

Begriff Definition
G 607

Das Aussehen der Gasanlage im Reisemobil schreiben die „Technischen Regeln – Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ vor. Sie sind im Arbeitsblatt G 607 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) niedergeschrieben. Diese ist im Anhang zur Prüfbescheinigung bei den Reisemobilpapieren zu finden.

Gas

In Reisemobilen werden Kocher, Heizungsanlagen, Warmwasserbereitung und Absorberkühlschränke mit Gas betrieben. Über Außensteckdosen können zudem Gasgrills und Küchen im Außenbereich betrieben werden. Das übliche Gas im Campingbereich stellt Butan und Propan dar.

Gasauffüllung

Gasflaschen, sowie Gastanks dürfen nur zu 80 Prozent mit Gas gefüllt werden. Aus diesem Grund haben Gastanks ein automatisches Stoppventil, welches eine Überfüllung nicht zulässt. Gasflaschen hingegen haben dieses Ventil nicht und dürfen deswegen nur an behördlich genehmigten Füllanlagen aufgefüllt werden.

Gasdruck

Der durch die Temperatur schwankende Druck in Gasflaschen wird durch einen Gasregler auf ein einheitliches Maß reduziert. So sorgt dieser für einen gleichmäßigen und sicheren Betrieb.

Gasdruckregler

Hierdurch wird der Druck der Gasflache, welcher sich bei Temperaturschwankungen stark verändert auf ein einheitliches Maß gebracht. Dies geschieht durch ein Regel-Ventil, das den Gasfluss unterbricht oder drosselt. Die Messung des Sollwertes wird meistens über einen Vergleichermembran realisiert (Druck = Kraft / Wirkfläche).

Gasflasche

In deutschen Reisemobilen sind die Gasanlagen meist auf die Versorgung mit Fünf- und Elf-Kilogramm-Flaschen ausgelegt. Diese Flaschen bestehen aus einem Mix von 95 Prozent Propan und 5 Prozent Butan. Während des Wintercampings werden neben dem Reisemobil auch oft Gasflachen mit 33 Kilogramm aufgestellt und benutzt. Reine Butanflaschen mit einem Gewicht von drei Kilogramm sind durch eine blaue Aufmachung zu erkennen. Fünf- oder Elf-Kilogramm-Gasflaschen haben hingegen eine graue Aufmachung mit einem roten Ring am Fuß. Diese werden von allen Gaslieferanten in Deutschland eingetauscht oder neu befüllt. Da Gasflaschen der Druckbehälterverordnung unterliegen, müssen sie alle zehn Jahre auf Dichtheit und Abnutzung überprüft werden. Bei den Fünf- und Elf-Kilogramm-Gasflaschen ist der nächstfällige Termin der Überprüfung in den Griff eingraviert. Sollte dieser überschritten sein, darf die Gasflasche nicht mehr aufgefüllt werden und wird von der Auffüllstation zur Überprüfung gegeben. Ein Sicherheitsventil ist bei jeder Gasflasche ein Bestandteil der Ausrüstung. Dieses ist im Entnahmeventil gegenüber der Verschraubung angebracht und reagiert bei einem Überdruck von 35 bar. So soll ein Bersten der Gasflasche im Falle eines Brandes verhindert werden. Bei blauen Butanflaschen muss, trotz des bereits eingebauten Kugelventils, ein Sicherheitsflaschenventil eingebaut werden. Ansonsten darf sie im Reisemobil nicht verwendet werden. Das Sicherheitsventil der Butanflasche reagiert bereits bei einem Überdruck von 14 bar.

Gasflaschenbestimmungen

Wichtige gesetzliche Bestimmungen: Innerhalb Deutschlands ist die „GGVS“ (Gefahrgutverordnung Straße) zu beachten, die Internationale gesetzliche Bestimmung „ADR“ (Gefahrgutregelung) und die Regelungen der „GGVS“: Gültig bis 330 Kilogramm, nur national und international geprüfte Gasflaschen dürfen transportiert werden. Eine ausreichende Belüftung des Innenraumes ist vorgeschrieben. Volle und leere Gasflaschen müssen durch Verschlusskappen und –muttern gesichert sein. Der Gesetzgeber schreibt eine transportsichere Lagerung vor. Die Gasflaschen sind von Wärmequellen fernzuhalten.

Gasflaschenkasten

Gasflaschen für den täglichen Betrieb, sowie Gasflaschen welche nur als Vorrat dienen, sind nach Möglichkeit so zu platzieren, dass sie nur von außen zugänglich sind. Ist nur die Betriebsflasche angeschlossen, so muss diese durch eine Verschlussmutter und eine Verschlusshaube gesichert sein. In Reisemobilen sind Gasflaschen in den meisten Fällen nur von außen zugänglich. In diesem Fall können sowohl Betriebsflasche als auch Reserveflasche angeschlossen werden, was beispielsweise durch eine Umschaltautomatik ermöglicht wird. In kleineren Campingfahrzeugen können Gasflaschen auch in nur von innen erreichbaren Schränken untergebracht werden. Hier ist allerdings nur der Anschluss von einer Gasflasche erlaubt. In Gasflaschenkästen müssen unterhalb der Gasflasche Luftöffnungen von 100 Quadratzentimer vorhanden sein. So kann eventuell ausströmendes Gas nach draußen gelangen. Hier ist jedoch zu beachten, dass die Luftöffnung nicht durch irgendwelche Gegenstände bedeckt wird. Da diese Vorschrift in kleineren Campingfahrzeugen kaum umsetzbar ist, ist hier ausnahmeweise eine zwei Quadratzentimer Öffnung zugelassen. Jedoch muss der Gasflaschenkasten in diesem Fall nur von oben geöffnet werden können. Außerdem darf die Bauweise des Gasflaschenkastens dem Betreiber ein offenlassen des Deckels nicht erlauben.

Gasflaschensicherung

Laut Vorschrift muss eine Gasflasche so festgemacht werden, dass sie auch nach einem Unfall noch an ihrem Platz steht. Dies wird am besten durch Spanngurte erreicht, welche im Gaskasten angebracht werden. Durch einen Überwurfgurt gesichert und auf Gummiklötzen stehend, ist die Flasche am besten vor dem Umfallen und Verdrehen geschützt.

Gasflaschenumschaltautomat

Dieser Umschaltautomat regelt das entleeren von Betriebs- und Reservegasflasche. Bei Benutzung der Reserveflasche, wird dies durch eine Leuchtanzeige im Inneren des Fahrzeuges signalisiert. Wenn sich die Gasflaschen in einem Schrank befinden, welcher nur vom Wohnraum aus zugänglich ist, darf die Umschaltautomatik nicht verwendet werden.

Gasphase

Eine Gasflasche ist in zwei Sektoren unterteilt. Zum einem die Gasphase, welche rund 20 Prozent der Flasche ausmachen und zum anderen die Flüssigphase. Diese macht etwa 80 Prozent der Gasflasche aus. Alle Geräte werden mit der Gasphase betrieben. Da bei Gebrauch der Gasphase entsteht ein Leerraum ohne Druck, auf Grund dessen verdampft ein Teil der Flüssigphase zur Gasphase und kann wieder für die Verbrauchergeräte genutzt werden. Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass fest angeschlossene Gasflachen aufrecht stehen. Ist dies nicht der Fall, vermischt sich die Flüssigphase mit der Gasphase und es kann zu Verpuffungen an den Endgeräten kommen.

Gasprüfung

Die Gasanlage eines Reisemobiles muss alle zwei Jahre durch den Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) auf ihren Verschleiß und auf die Dichtheit überprüft werden. Hierfür wird das Leitungsnetz mir 150 Millibar Druckluft getestet. Diesem Druck muss die Gasanlage zehn Minuten standhalten. Außerdem gehören die Sichtprüfung aller Verbraucher sowie ihre Brennprobe, die Kontrollfunktion der Zündsicherung, welche die Zufuhr des Gases beim Erlöschen der Flamme unterbricht und die Statuskontrolle der Abgasführung zur Prüfung dazu. Da es in alten Aluminiumkaminen durch Korrosion zu Undichtigkeiten der Gasanlage kommen kann, ist hier alle zwei Jahre eine Prüfung unbedingt notwendig. Zudem, sollten Aluminiumrohre gegen Edelstahlrohre ausgetauscht werden. Bei der Kontrolle der Gasleitung kommt es auf den festen Sitz, die sichere Befestigung, den Schutz vor unterflur verlegten Leitungen, sowie eine eindeutige Zuordnung der Schnellschlussventile an.

Gastank

Zu einer besonders seltenen Gattung, zählen Gastanks mit Zweiphasenarmatur. Hierbei wird Gas aus der Flüssigphase zum Verdampfer-Druckregler vor der Einspritzanlage des Motors gebracht. Eine Gasentnahmearmatur in der Gasphase regelt die Versorgung der Verbrauchergeräte. Eine Überprüfung des Gastanks sollte durch den Fahrzeughalter alle zehn Jahre erfolgen. Die Betankung erfolgt an Autogastankstellen. Bei der Betankung ist eine feste Verbindung mit dem Fahrzeug vorgeschrieben.

Gaswarner

Sichtbare und hörbare Gaswarner gehören zu den gängigsten Geräten. Aktivierung erfolgt bei Veränderung der Raumluft.

Geruchsverschluss

Um sich vor übel riechendem Nutzwassergeruch zu schützen, besteht die Möglichkeit einen Verschluss an den Abwasserbehälter anzubringen. Auch hier stehen dem Camper verschiedene Varianten zur Verfügung.

Seite:  1 2 Nächste »