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Alternativen

Sicherlich ist eine fest installierte Gasanlage eine feine Sache. Sie müssen sich im Grunde nur noch im späteren Gebrauch um das Nachfüllen des Energielieferanten kümmern. Doch die fest installierte Gasanlage muss alle zwei Jahre komplett überprüft werden. Diese Pflicht ist für Sie mit Kosten verbunden. Sollten Sie anstreben, Ihr Wohnmobil nicht als Wohnmobil, sondern weiterhin als Pkw anmelden zu wollen, spielt der Verzicht auf eine fest installierte Gasanlage ebenfalls eine Rolle. Daher gibt es Alternativen zur fest installierten Gasanlage.

Der herausnehmbare Gasofen mit Fehlflammensicherung

Wenn Sie auf eine fest installierte Gasanlage verzichten, trotzdem aber die Möglichkeit, in der Küche kochen zu können, nicht missen möchten, sollten Sie über den Einbau eines herausnehmbaren Gasofens nachdenken. Wie auch bei fest verbauten Gasverbrauchern dürfen nur solche Geräte eingebaut werden, die zündgesichert sind. Zündgesichert bedeutet, dass, wenn zum Beispiel die Flamme des Kochers ausgeht, das Gerät selbstständig die Gaszufuhr unterbricht, sodass Gas, das dann nicht verbrannt wird, nicht weiter austreten kann. Wenn Sie denn also Ihr Wohnmobil lieber als Pkw anmelden möchten, so müssen Sie einen leicht demontierbaren Kocher einbauen, für dessen Ausbau Sie keinerlei Werkzeug benötigen. Dies ist eine Vorschrift des TÜV. Sie müssen allerdings Sorge dafür tragen, dass die Gasleitung beim Herausnehmen des Kochers sicher getrennt wird. Dieses erreichen Sie dadurch, dass Sie den Zuleitungsschlauch mit einer Sicherheitskupplung mit Schnellverschluss von der Gasleitung trennen.

Der Spirituskocher

Der Spirituskocher, lange Zeit Stiefkind im Wohnmobilbereich, erlebt ein Revival. Er ist eine gute Alternative zum fest eingebauten Kocher in der Küche eines Wohnmobils. Zum einen muss man sich durch den Einbau eines Spirituskochers nicht mit dem komplizierten Regelwerk zum Einbau einer Gasanlage befassen. Zum Zweiten kann dieser Kocher, wenn er nicht gebraucht wird, schnell demontiert und außerhalb des Wohnraums aufbewahrt werden. Auf jeden Fall ist es mit dem Einbau eines Spirituskochers möglich, Ihr Wohnmobil als Pkw anmelden zu können, falls Sie dies anstreben. Denn die TÜV-Vorschrift besagt ja, dass ein Wohnmobil dann als Pkw angemeldet werden kann, wenn der Kocher leicht, also ohne Werkzeug, demontiert werden kann. Gleichwohl hat aber der Spirituskocher auch Nachteile. Spiritus hat die negative Eigenschaft, recht streng zu riechen. Daher wird es kaum vermeidbar sein, den steten Spiritusgeruch aus dem Wohnraum herauszubekommen. Ein weiterer Nachteil ist, dass die Flamme, die durch Spiritus erzeugt wird, nicht immer ganz rußfrei abbrennt. Bei einer hellen oder gar weißen Decke in der Küche wird sich dies schnell durch Rußflecke bemerkbar machen. Man kennt diesen Effekt sicherlich von rußenden Kerzen. Mit der Zeit setzt sich mit der aufsteigenden warmen Luft der Ruß an der Stelle ab, an der er auftrifft. Wegen des Geruches ist es empfehlenswert, eine Kartusche abzufüllen und diese zum Kochen einzusetzen. Denn nach Möglichkeit sollten Sie vermeiden, einen Vorrat an Spiritus im Wohnraum mitzuführen, da die Geruchsbelästigung dann schon immens werden kann.

Außerdem brauchen Sie diesen Energielieferanten auch gar nicht auf Vorrat mitzuschleppen, denn, anders als in der Versorgung mit Propangas, ist Spiritus weltweit in ausreichenden Mengen verfügbar. Sie können es bald an jedem Ort auf der Welt kaufen und müssen nicht den gesamten Bedarf für den Urlaub vor Reisebeginn einpacken. Stellen Sie bei der Planung Ihrer Reisen jedoch fest, dass die Versorgung mit Spiritus wider Erwarten nicht gewährleistet ist, so müssen Sie ihn natürlich mitnehmen. Achten Sie dann aber bitte darauf, dass Sie die Spiritusflaschen an einem aufprallsicheren Ort lagern. Ebenso sollten Sie die Flaschen vor einer zu hohen Aufheizung schützen. Glasflaschen sind für die Aufbewahrung von Spiritus nicht geeignet. Nehmen Sie stattdessen lieber Kunststoffflaschen. Wenn man auf die Vorzüge einer fest installierten Gasanlage verzichten möchte, eignet sich ein Spirituskocher hervorragend als Energielieferant für die Zubereitung der Mahlzeiten an Bord Ihres Campers.

Kein Gas TÜV bei herausnehmbaren Kocher

Sicherlich haben Sie sich mit den Bestimmungen und Vorschriften, die beim Einbau einer fest installierten Gasanlage als Energielieferant für ein Wohnmobil gelten, auseinandergesetzt und dabei festgestellt, dass es erheblich viele Dinge sind, die Sie berücksichtigen müssen. Dazu gehört die stete Wartung der Gasanlage. Dies macht aber auch Sinn, denn eine nicht gewartete Anlage wäre viel zu gefährlich für Leib und Leben der Insassen des Campers. Tritt Gas an undichten Stellen aus und wird nicht bemerkt, was die Regel ist, da das Gas geruchsneutral ist, kann dies zu erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen führen. Gibt es nicht genügend Belüftungsmöglichkeiten im Wohnraum des Campers, kann es passieren, dass durch die Verbrennung des Gases sich der Kohlenmonoxidgehalt in der Atemluft so dramatisch erhöht, dass es geradezu gefährlich für das Leben der Passagiere wird. Man kann also festhalten, dass diese Maßnahmen durchaus ihren Sinn haben. Hinzu kommt, dass die fest eingebaute Gasanlage alle zwei Jahre auf ihre Sicherheit hin überprüft werden muss. Auch dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

Bei der Erstabnahme des Wohnmobils übernimmt der TÜV die Prüfung und bescheinigt diese in schriftlicher Form. Diese Bescheinigung muss mitgeführt werden. Danach muss sich der Fahrzeughalter selbst darum kümmern. Für die Überprüfung der Gasanlage gibt es Fachwerkstätten, die die geforderte Prüfung durchführen und wiederum bescheinigen. Mancher Camper erachtet diesen Aufwand als zu hoch. Wenn das Wohnmobil vielleicht nur zu Kaffeefahrten in die nähere Umgebung oder zu Ausflügen benutzt wird, tut der Einbau einer kompletten Gasanlage vielleicht auch gar nicht not. In solchen Fällen empfiehlt sich der Verbau eines herausnehmbaren Herdes oder eines Spirituskochers. Sie verzichten dann zwar auf die Annehmlichkeiten wie Gasheizung oder Warmwasserbereitung, doch zum Kaffeekochen reicht diese Alternative durchaus aus. Ein herausnehmbarer Herd oder auch ein Spirituskocher bedürfen nicht der zweijährlichen Prüfung durch TÜV oder Fachwerkstätten. Somit reduzieren Sie deutlich die laufenden Kosten für Ihren Camper.

Wenn Sie hingegen mit Familie über längere Zeiträume reisen möchten, so ist die Art des Kochens sicherlich nicht empfehlenswert. Doch dann sind die Ansprüche, die man an sein Wohnmobil stellt, ja auch schlichtweg andere. Wenn Kinder mitfahren, sollte für eine angenehme Temperatur im Wohnraum gesorgt werden können. Dies können Sie nur durch den Einbau einer Gasheizung sicherstellen. Auch sollte warmes Wasser zur Verfügung stehen, damit die Kleinen sich nicht mit kaltem Wasser die Händchen oder das Gesichtchen waschen müssen. Dies kann nur durch einen Wärmebereiter oder eine Therme, beides natürlich Gas-betrieben, gewährleistet werden. Während einer dreiwöchigen Reise wird höchstwahrscheinlich viel mehr gekocht werden müssen als bei einer Tagesfahrt an den nächstgelegenen See. Folglich brauchen Sie einen Kocher, den Sie jederzeit benutzen können, ohne erst umständlich Gaskartuschen wechseln zu müssen.

In solchen Fällen kommt man nicht umhin, eine fest installierte Gasanlage, auf die jederzeit zurückgegriffen werden kann, einzubauen. Die Ansprüche, die an das Wohnmobil gestellt werden, haben folglich einen großen Einfluss darauf, welche Anlage im Wohnmobil verbaut werden muss. Reicht Ihnen ein kleiner Spirituskocher aus, um sich den Ausflug in die nähere Umgebung mit einem Tässchen Kaffee zu versüßen, bedarf es sicherlich keiner kompletten Gasanlage. Nächtigen Sie eher selten im Camper, werden Sie auch kaum eine Heizung brauchen. Denn durch die Verwendung eines herausnehmbaren Herdes oder eines Spirituskochers entfällt der Gas-TÜV.