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Vorschriften für das Sonderdach

Ebenso wie bei vielen anderen Arbeiten im Verlauf des Ihres Wohnmobilausbaus, gilt der Aufbau eines Sonderdaches als Veränderung, die vom TÜV abgesegnet werden muss. Aus diesem Grund geben die Hersteller der Basisfahrzeuge klare Richtlinien vor, die beim Verbau des Daches berücksichtigt werden müssen, da ansonsten die TÜV-Abnahme bedroht sein kann. Generell ist der Einbau eines anderen Daches erlaubt, wenn folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Fach- und sachgerechte Dachausschnitte
    • Aufstelldächer benötigen eine feststehende Platte
  • Dachversteifungssatz und Bodenplatte
    • Mindeststärke von 12mm
    • Sichere Verbindung mit dem Fahrzeugboden

Dachausschnitte

Die erforderlichen Dachausschnitte, in die das Dach eingepasst wird, müssen fach- und sachgerecht ausgeführt sein. Der Dachausschnitt sollte für die jeweilige Dachform sinnvoll gewählt werden. In der Regel ist dies der große Dachauschnitt. Kleine Dachausschnitte sind möglich, insbesondere bei Hubdächern. Für Aufstelldächer gilt, dass eine feststehende Platte angebracht werden muss.

Dachversteifungssatz und Bodenplatte

Sie dient der Versteifung der Karosserie. Den Nutzen, den Sie aus dieser Vorgabe ziehen können, ist dorthin ein weiteres Bett zu platzieren. Soll kein Bett eingebaut werden, muss die feststehende Platte trotzdem verbaut werden. Ebenso vorgegeben ist der Einbau eines Dachversteifungssatzes sowie einer Bodenplatte. Für die Bodenplatte gilt, dass sie aus mehrfach verleimtem Holz, das eine Mindeststärke von 12 Millimetern aufweist, bestehen muss. Ebenso muss sie mit dem Boden des Fahrzeuges sicher und stabil entweder verschraubt oder verklebt sein.

Dachversteifung schafft Sicherheit

Diese Maßnahmen müssen durchgeführt werden, um die Steifigkeit mit welcher der Hersteller das Basisfahrzeug ausgerüstet hat, wiederherzustellen. Für Hochdächer geben die meisten Hersteller folgende Richtlinie an: Ein Hochdach muss aus GFK bestehen. GFK ist ein Kunststoff, der mit einer Glasfaser verstärkt ist. Dieser Kunststoff muss eine Mindeststärke von 4 Millimetern haben. Bei Fahrzeugen mit einem kurzen Radstand muss der Dachaufbau im gesamten Verlauf des Fahrzeuges mit dem Außenblech des Dachrahmens verklebt werden. Auch die Hochdächer für Fahrzeuge mit einem langen Radstand müssen aus dem Werkstoff GFK bestehen. Zusätzlich zum Rundumverkleben müssen hierbei an den B-, C- und D-Pfosten Spriegel verbaut werden. Sie müssen fest mit der Karosserie durch Verschrauben verbunden werden.

Vorgaben für Hochdächer

  • Material: GFK
  • Mindeststärke von 4mm
  • Basisfahrzeug mit kurzem Radstand: Verklebung des Dachaufbaus mit dem Außenblech
  • Basisfahrzeug mit langem Radstand: zusätzliches Verbauen von Spriegeln

Dachveränderung und Betriebserlaubnis

Denn es gilt gerade bei Fahrzeugen mit einem langen Radstand, die Festigkeit der Karosserie zu erhalten, um ein sicheres Fahren zu gewährleisten. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie einfach einmal nach bei Ihrem TÜV-Prüfer. Ihm sind diese Regeln geläufig, sodass er Ihnen sicherlich weiterhelfen kann. Denn wenn Sie die Vorschriften des Herstellers Ihres Reisemobils beim Dachaufbau berücksichtigen, steht einer TÜV-Abnahme nichts mehr im Wege.

 

Noch ein kleiner Tipp am Rande. Wenn Sie Ihr Basisfahrzeug während des Ausbaus als Fahrzeug nutzen möchten, berücksichtigen Sie bitte, dass der Einbau eines Sonderdaches als Veränderung der Karosserie angesehen wird und somit die Betriebserlaubnis für dieses Fahrzeug erlischt. Würden Sie nun mit dem Fahrzeug ohne ABE fahren und in eine Verkehrskontrolle geraten, wäre dies nicht gut.

Neues Dach sofort eintragen lassen

Daher ist es anratsam, das neue Dach sofort beim TÜV in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen.So können Sie mit Ihrem Fahrzeug zum einen weiterhin fahren und zum zweiten in Ruhe weiter an dem Wohnmobilausbau arbeiten. Schlussendlich aber müssen Sie nach Fertigstellung Ihres Campers wieder zum TÜV, da das Fahrzeug dann komplett abgenommen werden muss. Nachteil ist sicher, dass der TÜV Sie in diesem Fall einmal bei der Eintragung des Daches und ein zweites Mal bei der Vollabnahme zur Kasse bittet. Aber schließlich müssen ja noch die anderen Veränderungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.