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Sicherheit bei Sitzen und Gurten

Auch für die Sitze und Gurte, die Sie in Ihr Fahrzeug einbauen, gelten gesetzliche Bestimmungen, da sie der Sicherheit des Campers Genüge tun müssen.

Vorschriften des Gesetzgebers

Die Bestuhlung und die Gurte dürfen in einem Wohnmobil nicht irgendwo angebracht werden. Hier gibt der Gesetzgeber klare Anordnungen. Zum einen hängt die Zahl der Sitze, die während der Fahrt besetzt werden dürfen, ab zum Beispiel von der Zuladung und dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Die Art der Sicherheitsgurte, die Sie einbauen müssen, hängt wiederum ab vom Baujahr Ihres Fahrzeuges. Für vor 1992 gebaute Fahrzeuge gilt, dass nur bauartgenehmigte Gurte verbaut werden dürfen. Diese müssen an Verankerungspunkten, die ausreichend Festigkeit für die Sitze aufweisen, die keine gepolsterte Abstützmöglichkeit vor sich haben, eingebaut werden. Ebenso müssen geeignete Abpolsterungen für die Plätze vorhanden sein, die quer zur Fahrbahn verlaufen. Für die Plätze, die entgegen der Fahrtrichtung angebracht sind, müssen Kopfstützen angebracht sein. Für Fahrzeuge ab dem Baujahr 1992 sind die Vorgaben ein wenig verschärft. Hier müssen alle Plätze in Fahrtrichtung mit bauartgenehmigten Gurten und gesicherten Verankerungspunkten ausgestattet sein.

Im Überblick

  • Anzahl der besetzbaren Sitze von der Zuladung und dem zulässigen Gesamtgewicht abhängig
  • Art der verbauten Sicherheitsgurte abhängig vom Baujahr
    • Baujahr vor 1992: nur bauartgenehmigte Gurte
      • Einbau an Verankerungspunkten mit ausreichend Festigkeit
      • Abpolsterungen für quer zur Fahrbahn verlaufende Sitzplätze
      • Kopfstützen für Sitzplätze entgegen der Fahrtrichtung
    • Baujahr ab 1992: Vorgaben verschärft
      • Alle Sitze in Fahrtrichtung mit bauartgenehmigten Gurten und Verankerungspunkten

Vorn müssen 3-Punkt-Gurte eingebaut sein. Hinten reichen Beckengurte aus. Für die ab Oktober 1999 zugelassenen Wohnmobile gelten wiederum nochmals verschärfte Bedingungen. In diesen Fahrzeugen müssen 3-Punkt-Automatikgurte sowohl für die vorderen äußeren als auch für die hinteren äußeren Sitze angebracht sein, soweit das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges nicht über 2,5 Tonnen liegt. Sie sehen, es hängt vom Baujahr Ihres Campers ab, welche gesetzliche Regelung letztlich für Sie in Kraft tritt. Um nichts falsch zu machen, informieren Sie sich am besten vor Einbau der Bestuhlung und der Gurte bei dem TÜV oder der DEKRA in Ihrem Ort.

Im Überblick

  • Vorne: 3-Punkt-Gurte
  • Hinten: Beckengurte
  • Ab Oktober 1999 zugelassen Wohnmobile
    • 3-Punkt-Automatikgurte für die vorderen und hinteren äußeren Sitze

Wichtig: unbedingt vor dem Einbau der Bestuhlung informieren

Gurtverankerungen und Befestigungspunkte

Es liegt auf der Hand, dass Gurte verankert werden müssen an dafür geeigneten Befestigungspunkten. Jeder kennt die Crashtests, bei denen die Personen, welche nicht angeschnallt waren, ungebremst durch den Innenraum schießen. Eine solche Situation möchte wohl niemand real erleben. Wenn Sie ein Basisfahrzeug erworben haben, dass vorher als PKWzugelassen war, sollten die Verankerungspunkte bereits vorgegeben sein. Hier können Sie problemlos die Verankerungen für die Gurte anbringen. Möchten Sie zum Beispiel ein anderes als das durch das Basisfahrzeug vorgegebene Sitzbanksystem einbauen, so muss beim TÜV ein sogenannter Zugversuch erfolgen. Bei diesem Versuch wird ein Frontalcrash mit 50 km/h simuliert. Die Gurte müssen bei diesem Test die Insassen sicher halten. Dann gelten sowohl die Verankerungen als auch die Befestigungspunkte als sicher.

Drehsitze

Heutzutage ist es angesagt, in der Fahrerkabine statt der unbeweglichen Vordersitze schicke Drehsitze einzubauen. Sicherlich müssen diese Sitze den Bestimmungen entsprechen. Doch sie bieten einen hohen Komfort. So können Sie nach Beendigung der Fahrt den Sitz drehen und sich problemlos in die gute Stube Ihres Campers begeben, ohne sich um die Mittelkonsole herumschlängeln zu müssen. Aber auch hier gilt: Vorgaben beachten, um die eigene Sicherheit zu gewährleisten.