Steuer & Versicherung

Natürlich müssen Sie auch nach dem Umbau Ihres Wohnmobils dafür sowohl Steuern als Versicherungsbeiträge bezahlen. Das liegt auf der Hand. Wie viel Sie zahlen, hängt davon, als was Ihr Fahrzeug bei der Abnahme durch den TÜV in die Papiere eingetragen wurde. Wenn Sie einen kompletten Wohnmobilumbau ausgeführt haben, so werden Sie keine Probleme damit bekommen, die TÜV-Prüfer davon zu überzeugen, dass Sie das Wohnmobil ausschließlich als zweite, fahrbare Wohnung nutzen wollen. Denn dieser Eindruck der Wohnlichkeit ist ausschlaggebend für den TÜV, ein Wohnmobil auch als Wohnmobil anzuerkennen.

Ebenso muss ein Wohnmobil, um als solches eingetragen werden zu können, über die Mindeststehhöhe von 1,70 Metern verfügen. Ebenso muss eine fest eingebaute Kochstelle vorhanden sein. Dies sind gesetzliche Vorgaben, nach denen der TÜV den Camper bei der Hauptuntersuchung überprüft. Denn, wenn Ihr Fahrzeug tatsächlich als Wohnmobil in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird, ergeben sich daraus für Sie unter Umständen erhebliche finanzielle Vorteile. Die meisten Versicherungen bieten nämlich sogenannte Wohnmobilversicherungen an. Diese Versicherungen sind in der Regel deutlich günstiger als die für Pkw. Denn die Versicherungswirtschaft geht davon aus, dass ein Pkw, der zu einem Wohnmobil umgebaut wurde, weit weniger häufig bewegt wird als das Fahrzeug, das als Basis diente. Daher wird positiv unterstellt, dass die Gefahr, einen Unfall zu verursachen oder in einen Unfall verwickelt zu werden, deutlich geringer ist. Da es aber auch Preisunterschiede gibt, lohnt ein Vergleich der einzelnen Versicherungsgesellschaften in jedem Fall. Holen Sie bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften Angebote ein und vergleichen Sie die Konditionen. Auch wenn die Wohnmobilversicherungen von Haus aus schon günstiger sind, so lassen sich trotzdem noch durch einen direkten Vergleich unter Umständen ein paar Euro sparen.

Die Besteuerung eines Wohnmobils richtete sich viele Jahre nach dem Hubraum des Motors und dem Gesamtgewicht des Fahrzeuges. Seit 2006 gilt eine andere Regelung. Denn nun spielt der Hubraum keine Rolle mehr. Stattdessen wird nun sowohl das Gesamtgewicht als auch der Schadstoffausstoß des Fahrzeuges als Bemessungsgrundlage herangezogen. Somit spielt nicht länger die Leistung eines Fahrzeuges eine Rolle bei der Berechnung der Steuern, sondern die Umweltbelastung, die durch das Fahrzeug hervorgerufen wird. Folglich schneiden ältere oder alte Basisfahrzeuge nunmehr deutlich schlechter ab, da sie höher besteuert werden als Fahrzeuge mit einer modernen Abgasreinigungsanlage. Der Grund dafür liegt aber auch auf der Hand. Weltweit wird hitzig über den Klimawandel diskutiert. Viele Wissenschaftler und Klimaforscher sehen den Verursacher in dem weltweiten CO2 Ausstoß. Folglich soll dieser reduziert werden. Ebenso verhält es sich mit den Rußpartikeln, die ein Diesel aus dem Auspuff wirft. Somit reagieren die Regierungen der EU Länder auf die Forderung der Reduzierung der Emissionen mit diesen Schadstoffregelungen. Es macht also durchaus Sinn, sich ein paar Gedanken zum Basisfahrzeug zu machen – nicht nur hinsichtlich des eigenen Geldbeutels, sondern auch im Sinne der Umwelt.