Gibt es einen Wohnmobil Führerschein?
Nein, einen eigenen Wohnmobil Führerschein gibt es eigentlich nicht. Für kleinere Wohnmobile reicht der "normale" Führerschein aus. Wenn Sie in größere Wohnmobil-Dimensionen aufsteigen möchten, gelten die gleichen Fahrerlaubnisvoraussetzung wie für LKW. Die Straßenverkehrsordnung macht klare Ansagen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Fahrzeug größerer Bauart fahren zu dürfen. Zwar gilt ein Wohnmobil in der Regel als Kraftfahrzeug, denn es ist per Definition ein Fahrzeug, das mit einer Inneneinrichtung versehen ist, die zum Wohnen geeignet ist. Doch welches Fahrzeug Sie in welcher Gewichtsklasse bewegen dürfen, hängt ursächlich mit Ihrem Führerschein zusammen.
Im Überblick
- Wohnmobil Führerschein abhängig vom Gesamtgewicht
- Führerscheinänderungen seit 1999
- 3.5 Tonnen als Maßstab für Reisemobilhersteller
- Wohnmobilhersteller antworten Führerschein-Neuerung mit Leichtbauweise
Wohnmobil Führerschein abhängig vom Gesamtgewicht
Grundsätzlich gilt, dass Personen, die im Besitz des Führerscheins der Klasse B sind, ein Wohnmobil lenken dürfen. Zu beachten ist allerdings die Neuerung, welche seit 1999 in Kraft ist. Wenn Sie zu der Personengruppe gehören, die ihren Führerschein ab dem Jahr 1999 gemacht haben, dürfen Sie Wohnmobile ausschließlich bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen bewegen. Alle Wohnmobile darüber hinaus dürfen Sie ohne Zusatzqualifikation nicht fahren. Somit kommen für Führerscheininhaber der Klasse B lediglich Fahrzeuge wie zum Beispiel in der Größe eines Wohnmobils auf Fiat Ducato-Basis in Frage.
Letztlich sind diese Reisemobile recht groß, sodass die Einschränkung auf den Erholungswert Ihres Urlaubes kaum Einfluss nimmt. Wenn Sie aber an ein größeres Fahrzeug gedacht haben, so müssen Sie zwingend einen Führerschein der Klasse C besitzen. Hierbei handelt es sich um den LKW-Führerschein, der Sie dazu berechtigt Fahrzeuge von über 3,5 Tonnen zu lenken. Der Führerschein der Klasse B ist für den Führerschein der Klasse C eine zwingende Voraussetzung.
Wichtig
- Wer den Führerschein der Klasse B nach 1999 erhalten hat, darf nur Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen lenken
- Wer ein größeres Fahrzeug bewegen möchte, benötigt den LKW-Führerschein (Klasse C, Voraussetzung: Klasse B)
Führerscheinänderungen seit 1999
Bis 1999 galten andere Regeln und Bezeichnungen. Jeder wusste, wenn von der Führerschein Klasse 3 die Rede war, dass man den Autoführerschein meinte. Klasse 2 stand für den LKW-Führerschein. Doch nicht nur die Bezeichnungen haben sich verändert. Denn die neuen Regeln besagen nicht nur, dass Führerscheininhaber der Klasse B nunmehr nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren dürfen, sondern benennen auch gleich eine Ausnahme von dieser Regel. Denn bis zum Jahr 1999 durften Führerscheininhaber der Klasse 3 Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 7,49 Tonnen ohne Zusatzqualifikation bewegen. Diese Personengruppe darf sich über die Ausnahme von der Regel freuen. Denn die Gesetzgebung sagt, dass alle Führerscheininhaber, die ihren Führerschein vor diesem Zeitpunkt gemacht haben, auch in die alte Regelgun fallen.
Wichtig
- Klasse 3 wurde zu Klasse B - der Autoführerschein, zulässig bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
- Klasse 2 wurde zu Klasse C - der LKW-Führerschein
- Ausnahme: vor 1999 ausgestellte Führerscheine, hier dürfen die Besitzer mit der Klasse 3 bis zu 7,49 Tonnen bewegen
3.5 Tonnen als Maßstab für Reisemobilhersteller
Damit nun aber diese kleineren Fahrzeuge ebenso viel Komfort bieten wie Wohnmobile über 3,5 Tonnen, haben einige Reisemobilhersteller darauf reagiert und das Gesamtgewicht ihrer 3,5-Tonnen-Fahrzeuge reduziert. Dies ist sicherlich eine Möglichkeit, die Komfortansprüche der Kunden weiterhin zu befriedigen, birgt jedoch auch das Risiko der geringeren Zuladung. Das heißt, dass Sie Abstriche beim Gepäck machen müssen, um nicht über das zulässige Gesamtgewicht zu kommen. Denn laden Sie darüber hinaus, kann dies unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen. Das geringste Übel in einem solchen Fall ist sicherlich ein Bußgeld. In vielen EU-Ländern achten die Ordnungshüter in Form von Verkehrskontrollen auf die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichtes. Die Bußgelder, die bei einer Zuwiderhandlung erfolgen, sind in der Regel hoch. Das weit größere Risiko jedoch, ist das eine Unfallrisiko in Folge von Überladung. Bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts kann sich das Fahrverhalten Ihres Fahrzeuges drastisch ändern. Insbesondere wirkt sich das zu Viel an Gewicht auf das Kurven- und Bremsverhalten des Wohnmobils aus.
Wohnmobilhersteller antworten Führerschein-Neuerung mit Leichtbauweise
Inzwischen verfolgen die Wohnmobilhersteller eine andere Strategie. Viele Produzenten sind dazu übergegangen ihre Fahrzeuge in Leichtbauweise zu fertigen. Durch die Verwendung von Leichtbaumaterialien reduziert sich das Gewicht eines Wohnmobils erheblich. So haben die Kunden trotz der neuen Führerscheinregelung die Möglichkeit auf recht große Wohnmobile mit viel Komfort zurückgreifen zu können. Eine zweite Variante ist die Verkleinerung der Bordvorräte. Dies bedeutet im Einzelnen kleinere Wassertanks und geringeren Batteriekapazitäten bei der Bordelektrik. Aber auch diese Einsparung ist verschmerzbar. Zwar muss man dann die Vorräte öfter auffüllen, aber das ist sicherlich gemessen am Zugewinn der Größe des Wohnmobils kein Problem.
Wenn Sie also Inhaber eines Führerscheins der Klasse 3 sind, interessiert Sie die Gewichtsproblematik der Wohnmobile ohnehin nicht, da Sie dann in der glücklichen Lage sind, Fahrzeuge bis zu 7,49 Tonnen fahren zu dürfen. Ihnen stehen fast alle Modelle zur Auswahl. Aber selbst, wenn Sie nach 1999 Ihren Führerschein gemacht haben, ist die Auswahlpalette mittlerweile groß genug, um adäquates Fahrzeug für Ihren Wohnmobil-Führerschein zu bekommen.
